Qualitätssiegel Gewaltfreie Schule Bremerhaven
Warum ein Siegel? Sensibilität nutzen – Prävention professionalisieren
Was ist das Siegel? Grundlegendes nachhaltig verankern, erweitern, verbessern!
Warum ein Siegel? Sensibilität nutzen – Prävention professionalisieren
Gewalt an Schulen ist seit einigen Jahren ein Thema, das im Zentrum des öffentlichen und
bildungspolitischen Interesses steht. Eine Reihe von Untersuchungen hat die Alltäglichkeit
vor allem von verbalen Gewaltakten, aber auch von Mobbing und Schlägereien in der Schule
ans Tageslicht gebracht. Ein für produktive Lernprozesse unerlässliches Sicherheitsgefühl
ist für einen relevanten Teil der Schülerinnen und Schüler beeinträchtigt. Hierfür dürfte auch
die Verbreitung von Delikten wie Diebstahl, Raub, Erpressung und zum Teil gravierenden
Akten sexueller Gewalt maßgeblich sein.
Den Medien kommt das Verdienst zu, die politische und administrative Ebene ebenso wie
viele Akteure in den Schulen für das Gewaltproblem sensibilisiert zu haben. Ihre partiell sehr
emotionale und alarmistische Berichterstattung („Krieg im Klassenzimmer“) vermittelt der
Öffentlichkeit aber nicht selten den irrigen Eindruck, dass
- viele Schulen einer neuen Gewaltwelle hilflos gegenüberstünden,
- die Gewalt in Schulen kontinuierlich zunehme und
- das Gewaltproblem – jenseits von „Amokläufen“ – ein Problem mit männlichen, sozial
deprivierten Hauptschülern ausländischer Abstammung sei.
Derartige Einschätzungen entsprechen zwar verbreiteten Klischees, werden von den einschlägigen
Untersuchungen aber durchweg widerlegt. Das Gewaltaufkommen in den Schulen
ist demnach hoch, aber keineswegs ansteigend. Viele Schulen entfalten zudem beachtliche
Aktivitäten gegen Gewalt und wirken dabei keineswegs hilflos. Schließlich ist das Gewaltproblem
offenkundig eine Herausforderung für das gesamte Spektrum des Schulsystems, sämtliche Schülergruppen wie Lehrkörper, so dass ein verengter Blick auf bestimmte Segmente nicht weiterführt.
Dass das Gewaltaufkommen in sämtlichen Schularten gerade auch in seinen brutaleren
Formen und unabhängig von Kriterien wie dem Geschlecht oder der ethnischen Abstammung
seit den 1990er Jahren generell rückläufig ist,1 muss vor dem Hintergrund von deutlich
erschwerten sozialstrukturellen Rahmenbedingungen überraschen. Der Rückgang erklärt
sich mit einer erhöhten Bereitschaft der Schulen, sich offener als früher dem Problem zu stellen.
Schulen konstituieren Arbeitsgemeinschaften, führen Befragungen zum Thema Gewalt
durch und organisieren einschlägige Projekte; sie kooperieren mit externen Einrichtungen,
bilden Schülerinnen und Schüler als Konfliktmediatoren aus, halten schulinterne Lehrerfortbildungen
zum Gewaltproblem ab und tun vieles mehr. Faktisch betrachten immer mehr
Schulen die Gewaltprävention als wichtigen und integralen Baustein einer verstärkt betriebenen
Schulentwicklung. Die noch vor kurzem verbreitete Angst vieler Schulleitungen, dass
die Thematisierung des Gewaltproblems dieses erst ins Bewusstsein einer größeren Öffentlichkeit
rücken und so Ruf schädigend wirken könne, ist offenkundig auf dem Rückzug.
Die externe Stimulierung der Schulen für eine Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt
wird nicht dauerhaft auf dem gegenwärtig hohen Niveau gehalten werden können. Schulintern
wird die Motivation zur kontinuierlichen Arbeit an der Gewaltprävention nur dann erhalten
werden können, wenn die Bemühungen vor Ort zu nachhaltigen Veränderungen des
Schulalltags führen, also in fest verankerte, effektive Praktiken münden, die von den Schulakteuren
als entlastend wahrgenommen werden. Und genau dies ist bislang noch zu wenig
der Fall.
Der Präventionsrat Bremerhaven erachtet die gegenwärtige Sensibilität der gesamten Bildungslandschaft
für das Thema Gewalt als Chance, ein aufeinander abgestimmtes Bündel
an Präventionsinstrumenten systematisch in den Schulalltag zu verankern und so die Gewaltprävention
als festen Baustein von Schulkultur zu etablieren. Und eine aktive und konsistente
Gewaltprävention als integrales Handlungsfeld der Schulentwicklung ist nicht nur als
verfassungsmäßig gegebener Gesetzesauftrag für die Schulen geboten. Sie ist im ureigenen
Interesse der Schule als Institution und all ihrer Statusgruppen. Denn sie vermindert (a) konkretes
Leid von Betroffenen, verbessert (b) die Lehr- und Lernbedingungen für Lehrkräfte,
Schülerinnen und Schüler und ist (c) stets verbunden mit dem Erwerb sozialer Kompetenz
bei allen Beteiligten. Sie ist Entlastung und Bereicherung zugleich.
Die Professionalisierung der Gewaltprävention ist eine große Herausforderung für die darauf
nicht hinreichend vorbereiteten Schulen. Gerade jene Schulen, die mit oft erheblichem Engagement
in diesem Feld aktiv geworden sind und eine vorbehaltlose Offenheit für bestehende
Probleme dokumentieren, möchte der Präventionsrat unterstützen. Er möchte dazu
einen Beitrag leisten, dass sich die Schulen noch stärker als bisher auf eine systematische,
nachhaltig in den Alltag integrierte Gewaltprävention orientieren können. Gewaltprävention
soll kein verschämt praktiziertes Randthema, sondern ein positiv besetzter Standortfaktor im
Werben um neue Schülerinnen und Schüler sein.
Bei den Überlegungen zur Unterstützung der Schulen stehen drei Aspekte im Zentrum. Die
Schulen sollen
- eine inhaltliche Orientierung für die eigenständige Entwicklung und Verankerung einer
systematischen und dauerhaft betriebenen Gewaltprävention erhalten,
- über gesamtschulische Projektzusammenhänge und die Etablierung fester schulischer
Steuerungseinheiten zu einer Verstetigung und stetigen Optimierung der Gewaltprävention
ermuntert werden und
- durch besondere Formen der Anerkennung für ihre Prävention dazu motiviert und dabei
praktisch unterstützt werden, ihre Präventionsaktivitäten offensiv in die Außendarstellung
einzubinden.
Der Präventionsrat Bremerhaven nutzt daher als erste Einrichtung in Deutschland ein Konzept
von Dr. Frank Meng (Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen) und Michael
Wüst (Deeskalations-Modell Bremerhaven) zur Zertifizierung der schulischen Gewaltprävention.
Er betritt mit seinem Angebot zum Erwerb des „Siegels gewaltfreie Schule“ neue
Wege in der bundesdeutschen Bildungslandschaft.
1 Vgl. z. B. Bundesverband der Unfallkassen, Gewalt an Schulen: Ein empirischer Beitrag zum gewaltverursachten
Verletzungsgeschehen an Schulen in Deutschland 1993 bis 2003, 2005,
http://www.unfallkassen.de/files/510/Gewalt_an_Schulen.pdf
Was ist das Siegel? Grundlegendes nachhaltig verankern, erweitern, verbessern!
Das „Siegel gewaltfreie Schule“ ist eine zeitlich auf drei Jahre befristete Auszeichnung der
schulischen Gewaltprävention. Es richtet sich an Schulen der Sekundarstufe I. Mit dem eingesetzten
Konzept gewährleistet das Siegel eine nachhaltige Orientierung auf zentrale Aspekte
der Gewaltprävention ebenso wie fortgesetzte Anstrengungen der prämierten Schulen
zur Optimierung ihres Instrumentariums gegen Gewalt. Im Einzelnen dokumentiert eine
Schule mit dem Siegel, dass sie
- wesentliche Handlungsfelder der Gewaltprävention nachhaltig in den Schulalltag integriert
hat bzw. beim Erstantrag dies innerhalb von drei Jahren tun wird,
- über eine feste Steuerungseinheit verfügt, welche die vorhandene Präventionspraxis fortlaufend
optimiert und zusätzliche Handlungsfelder der Gewaltprävention erschließt,
- regelmäßige Evaluationen der Präventionspraxis verankert hat und deren Ergebnisse
zum Maßstab für Anpassungsleistungen dieser Praxis macht sowie
- sämtliche Akteursgruppen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, NUP) über eine
gemeinsame Verständigung auf ein gewaltfreies Miteinander orientiert und so in den Bewerbungsprozess
und die Präventionspraxis aktiv einbindet.
Die Festlegung der wesentlichen Handlungsfelder basiert auf den Erkenntnissen der einschlägigen
Forschung. Es sind dies die kollektive Entwicklung und Verankerung von (a)
grundlegenden Verhaltensregeln für alle und Verfahren für die Regelentwicklung im Jahrgang
oder Klassenverband, (b) einheitlichen Interventionsschwellen und Interventionsformen
beim Umgang mit Regelverletzungen, (c) Maßnahmen zur Gewaltvermeidung und Kooperation
im Lehrkörper und (d) einem effizienten Aufsichtssystem. Als Bremerhavener Besonderheit
stellt die Schülerstreitschlichtung als spezielles Beteiligungsverfahren ein zusätzliches
und eigenständiges Handlungsfeld dar. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Schülerstreitschlicht
in der Bremerhavener Sekundarstufe I mit einigem Aufwand flächendeckend
installiert wurde, jedoch längst nicht an allen Standorten zufrieden stellend ausgebaut ist.
Die Arten und Weisen der Erschließung von Handlungsfeldern bleiben bewusst zu wesentlichen
Teilen den Schulen selbst überlassen. Nur durch diese relative Freiheit wird eine inhaltliche
Auseinandersetzung in den Schulen sichergestellt, die neben wissenschaftlichen Erkenntnissen
auch an konkrete Erfahrungen und strukturelle Rahmenbedingungen anknüpfen
kann. Dies wiederum ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass sich die Schulakteure mit den
Resultaten der Auseinandersetzung, also mit den konkreten Präventionspraktiken, positiv
identifizieren und diese somit Wirkung entfalten können. Außerdem kann über diese Offenheit
ein Innovationspotenzial für eine urbane Schullandschaft erschlossen und durch zwischenschulische
Austauschprozesse nutzbar gemacht werden.
Allerdings sollte die relative Offenheit keineswegs als Beliebigkeit missverstanden werden.
So müssen entwickelte und in das Schulleben implantierte Aktivitäten zu bestimmten Handlungsfeldern
nicht nur nachweislich eine Verbindlichkeit im Schulalltag entfalten, sondern
darüber hinaus durch eine programmatische Verankerung nachhaltig verankert sein und regelmäßig
mit angemessenen Methoden auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. Zudem
müssen die Aktivitäten auf einer gemeinsamen, allgemeinverbindlichen Haltung der Schule
zum Thema Gewalt beruhen, die gewissermaßen als weltanschaulicher Verbindungsstrang
der einzelnen Maßnahmen fungiert und ein kohärentes Vorgehen sicherstellen soll.
Beim Erwerb des Siegels ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Erst- und Folgeanträgen.
Mit der erstmaligen Bewerbung für das Siegel dokumentiert eine Schule bestehende
Präventionspraktiken und Vorarbeiten für deren Weiterentwicklung, die es ihr möglich machen,
die oben angeführten Handlungsfelder innerhalb von drei Jahren entsprechend der
Vorgaben vollständig zu erschließen. Sie geht mit der Bewerbung eine große Verantwortung
ein, da sie das Siegel gewaltfreie Schule verwirkt, wenn ihr die Erschließung im genannten
Zeitraum nicht nachweislich gelingt. Der Unterschied wird deutlich: während der Erstantrag
bezüglich der so genannten „Pflichthandlungsfelder“ letztlich eine für den Präventionsrat
überzeugende Selbstverpflichtung zur Erschließung dieser Felder ist, impliziert ein Folgeantrag stets den Nachweis der programmatischen wie praktischen Erschließung.
Über die verpflichtend zu behandelnden Bereiche hinaus umfasst die Zuerkennung des Siegels
prinzipiell die Erschließung eines zusätzlichen Handlungsfeldes. Hierfür steht den Bewerbern
ein recht weites Pool an „Wahlhandlungsfeldern“ zur Verfügung. Beispielhaft seien
hier die Entwicklung und Verankerung von Instrumenten der Schüler- oder Elternbeteiligung
in der Gewaltprävention, Aktivitäten zur Vernetzung der eigenen Gewaltprävention mit derjenigen
im Stadtteil oder bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Gewalt genannt.
Das Feld ist weit geöffnet und lässt viel Spielraum für Innovationen in der Gewaltprävention.
Mit dem Wahl- oder Projektfeld und zudem mit dem Nachweis regelmäßiger Evaluationen
des Präventionsinstrumentariums werden die mit dem Siegel ausgezeichneten Schulen faktisch
darauf verpflichtet, eine feste Steuerungseinheit für die Gewaltprävention in der Schule
einzurichten. Gewaltprävention wird so notwendig zum integralen Teil der Schulentwicklungsarbeit.
Die Einbindung aller Schulakteure in die Gewaltprävention stellt sich mittelbar natürlich über
die Erschließung von Handlungsfeldern her. Darüber hinaus ist eine unmittelbare Beteiligung
von Lehrkörper, Schülerinnen und Schülern, Eltern und nicht unterrichtendem Personal an
dem Bewerbungsprozess konzeptionell sichergestellt. So müssen mindestens 80 Prozent
jeder Akteursgruppe eine Erklärung unterzeichnen, mit der sie sich zu Gewaltfreiheit, Zivilcourage
und zur Unterstützung der Aktivitäten beim Erwerb des „Siegels gewaltfreie Schule“
bekennen. Transparenz über die Bemühungen zum Siegelerwerb ist dadurch ebenso gewährleistet
wie ein kollektiver Impuls zur Orientierung auf Gewaltfreiheit.
Neben der Wirkung nach innen soll die Außenwirkung der Gewaltprävention mit der feierlichen
Verleihung einer Plakette und des Nutzungsrechtes für das Logo „gewaltfreie Schule“
sowie mit der Sicherstellung einer medialen Begleitung der Schulaktivitäten gestärkt werden.
Denn das Ziel des gesamten Vorhabens muss zuvorderst sein, den Stellenwert der Gewaltprävention
dergestalt zu erhöhen, dass sie stärker als bisher zu einem selbstverständlichen,
ebenso effektiv wie offensiv betriebenen und in den Wettbewerb um die Schülerinnen und Schüler integrierten
Teil des Schulprofils wird.
© 2008